Verwaltung und Gerichte fremdeln immer noch mit direktdemokratischen Elementen: Erst VGH Mannheim erklärt Bürgerbegehren gegen einen Bebauungsplan für offenkundig zulässig – und hebt VG Stuttgart als in allen Punkten fehlerhaft auf.

Ein Beitrag von Prof. Dr. Reinhard Sparwasser Das Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan „Siebeneicher Straße“ zwischen Schwabach und Siebeneich ist zulässig. Das Bebauungsplanverfahren, das zur Erweiterung der Hofstelle Weibler für Feste und Parties diente, darf bis auf Weiteres nicht fortgesetzt werden.  Die Gemeinde hat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, obwohl ausreichend Unterschriften gesammelt waren. Der Bürgermeister […]