Der Bau-Turbo soll kommen, § 246e BauGB-E

ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ sollen großflächige Bauvorhaben insbesondere im Außenbereich ohne Bebauungsplan zulässig werden, § 246e BauGB-E. Viele Prüfungen, die sonst im Bebauungsplan erfolgen, sind dann aber auf Genehmigungsebene durchzuführen – in den straffen Fristen der LBO.

Bauen ohne Maß(stab) im unbeplanten Innenbereich? § 34 Abs. 3a BauGB-E

ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß Der Entwurf sieht auch für den unbeplanten Innenbereich weitergehende Befreiungsmöglichkeiten vor. So soll die Errichtung von Wohngebäuden auch dann zulässig sein, wenn sich das Wohngebäude nach Maß und überbaubarer Grundstücksfläche nicht einfügt. Auch hier muss der Gemeinderat zustimmen.