Erweiterung der Vorkaufsrechte

ein Beitrag von Dr. Ole Jena Eine weitere Neuerung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs für die gemeindlichen Vorkaufsrechte nach §§ 24 ff. BauGB. Grundvoraussetzung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts war bisher stets der „Kauf eines Grundstücks“. Nicht umfasst sind Käufe von Gesellschaftsanteilen einer Gesellschaft mit Immobilienvermögen, es sei denn das Grundstück wurde […]