Der Bau-Turbo soll kommen, § 246e BauGB-E

ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ sollen großflächige Bauvorhaben insbesondere im Außenbereich ohne Bebauungsplan zulässig werden, § 246e BauGB-E. Viele Prüfungen, die sonst im Bebauungsplan erfolgen, sind dann aber auf Genehmigungsebene durchzuführen – in den straffen Fristen der LBO.

Bebauungsplanänderung durch Befreiung? § 31 Abs. 3 BauGB-E

ein Beitrag von Dr. Peter Neusüß Der Entwurf zur BauGB-Novelle sieht weitergehende Befreiungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau im beplanten Innenbereich vor. Faktisch soll eine Möglichkeit der Änderung eines Bebauungsplans durch Befreiung geschaffen werden.