Schwarzgeldabrede beim Grundstückskaufvertrag
BGH, Urteil vom 15.03.2024 – V ZR 115/22 – Anmerkung von RA Thilo Zagon Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart (sog. Schwarzgeldabrede), wird der Formmangel (die kaufvertraglichen Abreden müssen wegen § 311b BGB beurkundet werden) in der Regel durch Eigentumsumschreibung geheilt, sodass […]