Erwerber kann sich auf Formwidrigkeit einer ihn begünstigenden Nebenkostenabrede zwischen früherem Vermieter und Mieter berufen

BGH, Beschluss vom 14.05.2025 – XII ZR 88/23. Anmerkung von Rechtsanwältin Mirjam Barth. Hat der frühere Vermieter an einer schriftformwidrigen Änderungsvereinbarung mitgewirkt, kann sich der Grundstückserwerber als neuer Vermieter gegenüber dem Mieter auch dann auf den dadurch herbeigeführten Formmangel des Mietvertrages berufen, wenn dies dem früheren Vermieter selbst nach Treu und Glauben verwehrt gewesen wäre. […]