Bau-Turbo – Landtag beschließt Anpassung der LBO zu gemeindlicher Zustimmung und erweitert die Verfahrensfreiheit bei Solaranlagen auf zugehörige Batteriespeicher

Beitrag von Rechtsanwälten Jonatan Klaedtke und Dr. Peter Neusüß Mit dem Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts (LT-Drs. 17/10249) hat der Landtag im „Huckepackverfahren“ am 04.02.2026 zwei für die Praxis relevante Änderungen der Landesbauordnung beschlossen: 1. Anpassung an Zustimmungsfiktion des § 36a BauGB Zum einen bezieht sich § 54 Abs. 5 Satz 2 LBO in seiner […]