Änderungen bei der Nebenkostenabrechnung: Entfall des Wärmepumpenprivilegs

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Lea Schwoerer Die Übergangsregelung für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung in Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpen endet. Ab dem 01.10.2025 müssen Vermieter Messgeräte installiert haben, die den individuellen Verbrauch der Mieter erfassen und entsprechend abrechnen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, dürfen Mieter ihre Heiz- und Warmwasserkosten um 15 % kürzen. Rechtslage bis zum 30.09.2024 Bis […]