Beteiligung von Umlandgemeinden an Schulbaukosten
VGH Mannheim, vom 06.12.2022 – Az. 9 S 3232/21, Anmerkung von Rechtsanwältin Dr. Voigt Die Beteiligung von Umlandgemeinden an schulischen Investitionskosten ist in § 31 SchulG geregelt und dient einem gerechten Ausgleich zwischen Standort- und Nachbargemeinden. Der VGH Mannheim hat hierfür ein Drei-Stufen-Modell (Freiwilligkeitsphase – Zwischenphase – Zwangsphase) entwickelt, das den rechtlichen Rahmen für eine verpflichtende […]