Rechnung als „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“
OLG München, Urteil vom 08.01.2025 – 7 U 1776/23 – Anmerkung von RA Thilo Zagon Verhandeln Kaufleute einen Vertragsinhalt und fasst eine Partei den Inhalt später mindestens in Textform zusammen (sogenanntes kaufmännisches Bestätigungsschreiben), kommt ein Vertrag mit dem zusammengefassten Inhalt zu Stande, wenn die andere Partei nicht unverzüglich widerspricht. „Verhandlungen“ können auch über Messengerdienste wie […]