Unzulässige Umnutzung einer Praxis zu Wohnzwecken wegen Verstoß gegen die Zweckbestimmung der Teilungserklärung!

Beitrag von Rechtsanwältin Marie-Lea Andert BGH, Urteil vom 15.07.2022 – V ZR 127/21 Sachverhalt und Entscheidungsgrundlage: Die Parteien sind Mitglieder eine Wohnungseigentümergemeinschaft, welche aus 14 Einheiten in den Häusern A und B besteht. Die Teilungserklärung sieht vor, dass Wohnungen nur zu Wohnzwecken und Gewerberäume als Büro, Praxis, Apotheke, Kiosk und Laden genutzt werden dürfen, wobei […]