„Zur Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung einer Gemeinde mit Eigenentwicklung für die Funktion Wohnen“

Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Ole Jena VGH BW, Beschl. v. 11.04.2022 – 3 S 470/22, juris Sachverhalt und Entscheidungsgrundlage: Gegenstand der Entscheidung war ein Bebauungsplan einer Gemeinde mit ca. 2.400 Einwohnern, der ein allgemeines Wohngebiet von knapp 1,5 ha festsetzt. Im Raum stand u.a. die Frage, ob der Bebauungsplan gegen die Ziele der Raumordnung verstößt und […]