„Anwendung der Verjährungsvorschrift gemäß § 548 Abs. 1 BGB bei nicht erfüllter Umgestaltungspflicht“
BGH, Urt. v. 31.03.2021 – XII ZR 42/20 Sachverhalt Die Parteien schlossen einen Gewerberaummietvertrag über Teilflächen einer Halle.Mit Ergänzungsvereinbarung vom 01.01.2006 erweiterten die Parteien das Mietobjekt unter Vereinbarung einer zusätzlichen Mietzahlungspflicht und trafen u. a. folgende Regelung: „Der Mieter verpflichtet sich, als Gegenleistung folgende Wertverbesserung in dem angemieteten Objekt vorzunehmen: Isolierung und fehlende Wandverkleidung in […]