Erwerber kann sich auf Formwidrigkeit einer ihn begünstigenden Nebenkostenabrede zwischen früherem Vermieter und Mieter berufen
BGH, Beschluss vom 14.05.2025 – XII ZR 88/23. Anmerkung von Rechtsanwältin Mirjam Barth.
„Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung!“
Beitrag von Rechtsanwalt Moritz Schmid