Überlegungen zu § 13b BauGB jetzt auch zu § 13a BauGB?

OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.09.2023 – 10 A 13.19 Mit Urteil vom 18.07.2023 erklärte das Bundesverwaltungsgericht § 13b BauGB für unionsrechtswidrig, weil erhebliche Umweltauswirkungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Diesen Gedanken greift nun das OVG Berlin-Brandenburg im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan nach § 13a BauGB auf. Sachverhalt: Die Beteiligten stritten um die Wirksamkeit eines […]